Haftpflichtversicherung

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Haftpflichtversicherung FAQ (Fragen und Antworten)

Wer benötigt eine private Haftpflichtversicherung?

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist freiwillig, jedoch grundsätzlich empfehlenswert. Ein Schaden im Alltag ist schnell entstanden und kann teuer werden, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Per Gesetz haftet der Verursacher eines Schadens uneingeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen – notfalls bis zu seinem Lebensende. Sie vor diesem finanziellen Risiko zu schützen, ist Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung. Besonders wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben, kann durch beim Spielen schnell ein Schaden entstehen, für den die Eltern haftbar gemacht werden können. Doch auch sonst genügt oft ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, um einen Schaden zu verursachen. Während sich kleinere Sachschäden nicht sonderlich auf die eigene finanzielle Situation auswirken, können größere Personenschäden durchaus Kosten in beträchtlicher Höhe verursachen.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen der privaten Haftpflichtversicherung?

Grundlage der privaten Haftpflicht ist §823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort ist gesetzlich geregelt, dass Schäden, die im alltäglichen Leben einem Dritten zugefügt werden, vom Verursacher ersetzt werden müssen. In vielen Bereichen des privaten Alltags schützt die private Haftpflichtversicherung vor diesen finanziellen Risiken. Als rechtliche Grundlage für die private Haftpflichtversicherung gelten das VVG (Versicherungsvertragsgesetz), §§100 bis 124, und die AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung). Die AHB sind als bundesweit gültiges Muster vom “Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft” definiert.

Was gehört nicht zum Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung?

Normalerweise leistet die private Haftpflichtversicherung nicht bei Schäden, die von Kleinkindern verursacht werden, denn sie geniessen durch das Gesetz einen besonderen Schutz. Man nennt das deliktunfähig. Als deliktunfähig gelten Kinder unter 7 Jahren. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von 10 Jahren. Eltern werden nur dann haftbar gemacht für die Schäden, die durch ihre deliktunfähigen Konder verursacht werden, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Welche Personen sind mitversichert?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen, wobei auch unverheiratete  Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben gemeinsam versichert sein können. In einem solchen Fall muss der Lebensparter im Vertrag namentlich genannt sein. Als Familienangehörige gelten neben dem Ehepartner auch die Kinder. Sie sind bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und kein eigenes Einkommen haben.

Wann kann die private Haftpflichtversicherung gekündigt werden?

Eine private Haftpflichtversicherung kann ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ist bei Vertragsabschluss eine mehrjährige Versicherungsdauer vereinbart worden, dann kann die Haftpflichtversicherung erst zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Erfolgt keine Kündigung, dann verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht gibt es auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht, das Sie bei einem Schaden oder bei einer Beitragserhöhung ausüben können. In beiden Fällen muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Ablehnung oder Regulierung des Schadens bzw. über die Beitragserhöhung schriftlich erfolgen.