Haftpflichtversicherung

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Einer Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, die aus der gesetzlichen Verpflichtung entstehen Schadenersatz zu leisten, für Schäden, die Sie anderen zugefügt haben. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwei Aufgaben. Zum einen reguliert sie die berechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie und zum anderen wehrt sie unberechtigt Schadenersatzforderungen ab.

Zu den berechtigten Ansprüchen zählen Schäden, die Sie aufgrund von Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit verursacht haben oder die aufgrund einer Verletzung der Aufsichtpflicht entstanden sind. Unberechtigt können Schadenersatzforderungen sein, wenn Sie nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich sind oder wenn es sich um eine vorsätzlich begangene Tat handelt.

In der Haftpflichtversicherung gibt es drei zu unterscheidende Schadenarten:

  • die Personenschäden,
  • die Sachschäden und
  • die Vermögensschäden. 

Eine Haftpflichtversicherung können Sie für verschiedene Risiken abschliessen, wobei man unterscheiden muss, ob der Gesetzgeber den Abschluss vorschreibt oder ob es Ihnen freisteht, sich gegen das finanzielle Risiko zu schützen. Verpflichtend ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wenn Sie:

  • Ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug betreiben. Ohne den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist es untersagt ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu betreiben. Das gilt auch für Kräfträder und darüber hinaus im Wesentlichen für motorbetriebene Luft- und Wasserfahrzeuge.
  • Ein Tier halten, wie beispielsweise einen Hund oder ein Pferd.
  • Einen Jagdschein beantragen oder verlängern wollen.
  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,  die grundsätzlich Angehörige von rechts- und steuerberatenden Berufen abgeschlossen werden müssen.

 Der Grund für die Verpflichtung liegt an der so genannten Gefährdenshaftung, das bedeutet, dass von einem Kraftfahrzeug, von einem Tier oder einer Schusswaffe grundsätzlich eine potentielle Gefahr ausgeht.

Darüber hinaus gibt es Haftpflichtversicherungen für private Risiken oder bestimmte Berufsgrupppen, deren Abschluss Ihnen zwar frei steht, aber sinnvoll ist:

  • die Privathaftpflichtverischerung, die vor Schadenersatzansprüchen im täglichen Leben schützt;
  • die Bauherrenhaftpflichtversicherung;
  • die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer von Immobilien;
  • die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Eigentümer von Öltanks und anderen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffe;
  • die Wassersporthaftpflichtversicherung als Betreiber von Wassersportarten;
  • die Berufshaftpflichtversicherung, die vor Schadenersatzansprüchen schützt, die aufgrund Ihrer Berufsausübung entstehen können,
  • die Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung, in der auch die Produkthaftpflicht eingeschlossen ist;
  • die Umwelthaftpflicht;
  • die D&O-Haftpflichtversicherung, die Führungskräfte von Unternehmen schützt und eine spezielle Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist.